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AGB

1. Versicherung 

Versicherung (Unfall, Haftpflicht, Diebstahl, etc.)  ist Sache der Teilnehmer / Gäste. Bei minderjährigen Teilnehmern / Gästen ist die Versicherung Sache des gesetzlichen Vertreters.
Insurance is the participants / guests own responsibility. Parents or legal guardians are responsible for participants / guests who have not reached majority. 

2. Geltungsbereich

Mit der Anmeldung oder Betreten des Bootes, bei Benutzung von Sportgeräten oder eines der sonstigen Surfup swiss Angebote erkennt der Gast die im Folgenden aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen an:

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind integrierender Bestandteil des Vertrages. Der Geltungsbereich dieser AGB umfasst die gesamten Dienstleistungen von Patrick Hertig, zu welchem Surfup swiss gehört.

​3. Risiken und Gefahren

Die Ausführung der diversen Wassersportaktivitäten und die Benutzung der Sportgeräte erfolgt auf eigene Gefahr und Verantwortung. Aktivitäten im Outdoor- und Freestylesport-Bereich beinhalten unvermeidbar bestimmte Risiken. Mit seiner Buchung erklärt der Kunde, dass er sich der mit dem Wassersport verbundenen Risiken und Gefahren bewusst ist. Eine explizite Unterrichtung und Aufklärung durch den Betreiber ist hierfür nicht erforderlich.

4. Gesundheitliche Voraussetzungen

Jeder Kunde versichert, dass er gesund ist und über die notwendigen körperlichen Voraussetzungen verfügt. Insbesondere versichert der Kunde, dass er frei von Herz- und Kreislaufbeschwerden, schwerwiegenden orthopädischen Problemen und Erkrankungen oder anderen, eine körperliche Betätigung nicht zulassenden oder die Schwimmfähigkeit beeinflussenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen ist. Von jedem Kunden wird Eigenverantwortung, Umsichtigkeit und realistische Selbsteinschätzung gefordert. Ein explizites Nachfragen ist von Seiten des Betreibers hierfür nicht nötig.

5. Mindestalter

Das Mindestalter für die Benutzung der von Surfup swiss angebotenen Aktivitäten wird vom Betreiber nicht festgeschrieben und liegt im Ermessen der Eltern. Bei minderjährigen Kunden bedarf die Benutzung der ausdrücklichen schriftlichen Einwilligung eines gesetzlichen Vertreters oder der gesetzliche Vertreter muss während der Benützung zugegen sein. Der gesetzliche Vertreter versichert, dass der minderjährige Kunde über die erforderlichen gesundheitlichen und körperlichen Voraussetzungen verfügt. Der gesetzliche Vertreter haftet für Schäden an Personen, dem Boot und der Ausrüstung, die durch das Fehlverhalten des minderjährigen Kunden entstehen in voller Höhe.

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6. Schwimmwesten

Alle Sportgeräte dürfen aus Sicherheitsgründen nur mit Schwimm- bzw. Wakeboard- und Wakesurfweste gefahren und benutzt werden.

7. Schwimmwesten für Kinder unter 12 Jahren

Für Kinder unter 12 Jahren ist das Mitführen einer passenden Rettungsweste Pflicht.

 

8. Sicherheit und Haftungsausschluss

Surfup swiss übernimmt, ausser in den gesetzlich nicht wegbedingbaren Fällen, keinerlei Haftung für Unfälle und/oder Krankheiten und/oder körperliche und/oder psychische Beeinträchtigungen aller Art, die der Teilnehmer während der Teilnahme erleidet oder welche unmittelbare oder mittelbare Folge der Teilnahme sind. 

Für Wertsachen und Ausrüstungsgegenstände, beispielsweise Material des Kunden, die beim Betreiber hinterlegt, aufbewahrt oder eingelagert werden, wird jegliche Haftung ausgeschlossen. Es ist daher ratsam, selbst eine entsprechende Versicherung für mitgebrachte Gegenstände und/oder Unfälle abzuschliessen. Der Betreiber haftet nicht für wetterbedingte oder kurzfristige Absagen gebuchter Sessions bei Hagel, Sturm, Gewitter oder weiteren Witterungseinflüssen. Der Entscheid über Durchführung gebuchter Sessions obliegt immer dem Betreiber und auf dem Boot dem Bootsführer.

Mit seiner Teilnahme bestätigt der Teilnehmer, dass er auf eigene Gefahr handelt und von Surfup Swiss über alle Risiken des Wassersports aufgeklärt wurde. . Die Haftung von Surfup Swiss bzw. der in seinem Auftrag tätigen Bootsführer für Fahrlässigkeit und für leichtsinniges Verschulden wird hiermit im Sinne von Art. 100 OR ausdrücklich wegbedungen. Die Kursteilnehmer haften für die von ihm verursachten Schäden nach den gesetzlichen Bestimmungen (Haftpflicht).

 

Unsere Instruktoren behalten sich aus Sicherheitsgründen das Recht vor, einzelne Kunden von dem Workshop auszuschliessen, das Programm abzuändern oder die Buchung vorzeitig abzubrechen. Dies gilt vor allem bei rücksichtslosem Verhalten einzelner oder mehrerer Kunden. In solchen Fällen kann keine Entschädigung oder Rückerstattung verlangt werden. Die Teilnahme am Workshop erfolgt im Bewusstsein, dass der/die Teilnehmer/in für Beeinträchtigungen durch Alkohol und ähnliches oder durch die Einnahme von Medikamenten und daraus entstehenden Folgen selbst haftet.

Unsere Instruktoren bieten Dir grösstmögliche Sicherheit. Trotzdem kann ein Restrisiko nie vollständig ausgeschlossen werden. Mit Deiner Buchung anerkennst Du ausdrücklich diesen Sachverhalt und verzichtest auf jegliche Ansprüche, auf Schadensersatz oder anderweitige Haftung.

9. Stornierung/Umbuchung durch den Kunden (Wakeboard-Boot)

Der Kunde hat bis 48 Stunden vor Beginn der Aktivität oder Vermietung die Möglichkeit, die gebuchte Leistung mündlich oder schriftlich zu verschieben oder zu stornieren, ohne zusätzliche Kostenfolge (ausgenommen sind bereits bezahlte Sessions, welche im Voraus mit Kreditkarten oder ähnlichen Zahlungsmitteln bezahlt worden sind. Bei diesen Sessions wird eine Rückerstattungsgebühr fällig). Stornierungen durch den Kunden müssen in jedem Fall schriftlich erfolgen.

Nach 48 Stunden vor der Session ist ein Verschieben oder Stornieren nicht mehr möglich.

Bei Verspätungen oder Nichterscheinen für die gebuchte Leistung fallen 100% des Preises an. Kosten, die durch Verschiebungen oder späteres Erscheinen des Teilnehmers entstehen, gehen zu Lasten des Kunden.

10. Leihmaterial

Der Gast ist verpflichtet, das Leihmaterial in einem ordnungsgemässen Zustand zu halten und zurückzugeben. Bei verspäteter Rückgabe der Leihausrüstungen werden entsprechende Verzugsgebühren fällig. Bei Beschädigungen oder Verlust sind die Kosten der Reparatur bzw. des Ersatzes vom Kunden zu bezahlen. Die Ausgabe von Verleihmaterial erfolgt nur gegen Hinterlegung eines gültigen Ausweises (Personal– oder Fahrausweis), gegen eine Depotgebühr oder gegen eine sonstige Gebühr nach Absprache.

11. Haustiere

Das Mitführen von Hunden oder anderen Tieren auf dem Boot ist nicht gestattet.

12. Anweisungen

Den Anweisungen des Betreibers, dessen Angestellten oder des Bootführers bei Benutzung eines Angebotes ist immer Folge zu leisten.

13. Haftung gegenüber Dritten

Surfup swiss übernimmt keine Haftung gegenüber Dritten, welche ein Angebot nutzen, dass von Surfup swiss zur Verfügung gestellt wird, aber nicht selbst von Surfup swiss betrieben wird. Es gelten in diesem Falle die AGB der jeweiligen Betreiber.

Für Inhalte und weitere Angebote von Dritten, die in einem Zusammenhang mit der Surfup swiss erscheinen, übernehmen wir keine Haftung.

15. Covid-19 Schutzkonzept

Bestandteil dieser AGB ist ab dem 12.05.2020 und bis auf Weiteres auch das Covid-19 Schutzkonzept von Surfup swiss zum Thema Covid-19. Das Schutzkonzept muss vor einer Buchung / einem Besuch bei Surfup swiss gelesen und verstanden werden (bei Fragen dazu stehen wir gerne zu Verfügung). Mit einer Buchung eines Angebots oder einem Besuch bei Surfup swiss erklärst Du Dich mit den Vorgaben einverstanden und hältst Dich daran.

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16. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Die vertraglichen Beziehungen zwischen Dir und Surfup swiss unterliegen schweizerischem Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle im  Zusammenhang mit der Benutzung dieses Webangebots stehenden Streitigkeiten ist Stans, NW.

17. Angebote

Surfup swiss bietet Workshops im Bereich Wassersport an. Im Angebot enthalten ist beispielsweise Wakesurfing, Wakeboarding, Wakeskating, Wasserskifahren und Wassering fahren und das vermieten von Motorbooten.

18. Durchführung & Programmänderungen

Unsere Workshops werden, sofern nicht anders kommuniziert, durchgeführt. Bei Wettervorhersagen mit heftigen Regenfällen, starkem Sturm, Blitzen usw. behalten sich die Instruktoren auch in Deinem Interesse (auch unterwegs) vor, Änderungen vorzunehmen.

  • Muss die Session vor Beginn aufgrund der oben erwähnten Gründen oder Weitere abgesagt werden, erhält der Teilnehmer eine Benachrichtigung per E-Mail/SMS.

  • Muss die Session nach Beginn aufgrund der oben erwähnten Gründen oder Weitere vorzeitig beendet werden, besteht kein Anrecht auf eine Rückerstattung der Bezahlung.

 

Solltest Du Dein Wassersporterlebnis vorzeitig abbrechen oder unterbrechen erfolgt keine Rückerstattung.

Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen​​​​​​​​​.

19. Gebühren / Zeit

 

Es gelten die Gebühren, die zum Zeitpunkt der Anmeldung. Die Gebühren müssen vor dem Ausflug oder vor Ort bezahlt werden. Bei PRIVATE SESSIONS erfolgt die Abrechnung in ganzen Stunden. Die Zeit läuft ab erstmaligem ablegen des Bootes vom Steg bis zum Ende des Ausflugs, wenn das Boot wieder am Steg anlegt. Ausflüge beginnen und enden immer im Hafen , 6374 Buochs. Falls mit dem Kunde ein anderer Treffpunkt vereinbart wird, muss die Zeit, welche vom Hafen Buochs bis zum Treffpunkt benötigt wird und die Zeit für den Rückweg zum Hafen Buochs am Ende des Ausfluges, auch bezahlt werden. Bei Zwischenstopps, z.B. an Häfen, auf Inseln oder zum Baden, läuft die Zeit weiter. Falls sich der Kunde verspätet, läuft die Zeit ab der vereinbarten Startzeit des Ausfluges. Bei den TÄGLICHEN SESSIONS wird in ganzen Sessions abgerechnet, wobei eine Session 15 Minuten dauert. Die Zeit läuft sobald der Rider den ersten Startversuch vornimmt und endet, sobald der Rider wieder zurück auf dem Boot ist. Wenn der Rider zwischenzeitlich stürzt läuft die Zeit weiter.

20. Rückgabe und Umtausch

Es besteht kein Rückgaberecht von Waren. Es erfolgt keine Kaufpreisrückerstattung.

21. Foto- und Videoaufnahmen


Foto- und Video aufnahmen sind grundsätzlich während dem Ausflug erlaubt. Bei einer Veröffentlichung des Bildmaterials hat Surfup Swiss  das Recht, die Bilder für eigene Zwecke zu verwenden. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen unserer Ausflüge Bild-­ und Tonmaterial in Form von Fotos und Videoaufzeichnungen durch von uns beauftragte Personen und Dienstleister erstellt werden. Surfup Swiss geht davon aus, dass die an den Ausflügen Teilnehmenden oder anderweitig beteiligten Personen in die Erstellung und die Veröffentlichung der Aufnahmen zu kommerziellen oder kommunikativen  Zwecken, auch in den sozialen Medien, einwilligen. Die Einwilligung schliesst die Einwillignung zum (kostenpflichtigen) Download der Aufnahmen von unserer Webseite mit ein. Bei Aufnahmen, bei denen der Fokus auf einzelnen Personen liegt, haben die Teilnehmer jederzeit das Recht und die Möglichkeit, den Foto-­  oder Videografen darauf hinzuweisen, dass sie nicht aufgenommen werden wollen. Sollte dies nicht möglich sein oder nicht beachtet werden, werden wir bei entsprechender schriftlicher Nachricht, nachträglich eine Veröffentlichung durch uns und unsere Dienstleister unterbinden. Bei einer PRIVATEN SESSION oder BUSINESS EVENT kann der Teilnehmer Foto- und/oder Videoaufnahmen von Surfup Swiss gänzlich untersagen.

Durch die Teilnahme an einem Angebot von Surfup Swiss erklärt der Teilnehmer sein Einverständnis zu Bild- und Tonaufnahmen sowie zur Verwendung und Veröffentlichung solcher Aufnahmen auf der Webseite von Surfup Swiss, einschliesslich in den sozialen Medien, zum Zwecke der Bewerbung des Leistungsangebotes und zum (kostenpflichtigen) Download.

22. Gutscheine
Gutscheine können in einer beliebigen Höhe oder für eine spezifische Dienstleistung ausgestellt werden und gelten als Zahlungsmittel für Aktivitäten oder Vermietungen. Die Einlösung ist garantiert auf die Dauer des Angebotes, in jedem Fall auf 1 Jahr ab Ausstellungsdatum. Ist die Leistung nicht mehr oder nicht mehr zum gleichen Preis im Angebot, wird der Gegenwert an einer angebotenen Leistung angerechnet. Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen. Ist das ausgewählte Produkt geringer als der Wert des Gutscheins verbleibt der Differenzbetrag als Guthaben.
Alle Gutscheine haben eine Gültigkeit von 5 Jahre.

23. Änderungen
Die Veranstalterin behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Es gilt jeweils die bei Vertragsabs
chluss aktuelle Version der AGB.

Allgemeine Geschäftsbedingungen Hottug-Boot 

1.Mieter/Schiffsführer 

  • Die Bootsübergabe erfolgt ausschliesslich gegen Vorweisung und Abgabe als Depot eines amtlichen Ausweises. (Pass, ID, Führerausweis) des Mieters, dieser ist zugleich dessen Schiffsführer. 

  • Der Mieter muss zum Zeitpunkt der Vermietung das 18. Lebensjahr erreicht haben. 

  • Der Schiffsführer verpflichtet sich sorgsam mit dem Hottug-Boot umzugehen und den Anweisungen des Vermieters und der Polizei stets Folge zu leisten. 

  • Wer in Folge körperlicher oder geistiger Mängel, des Genusses alkoholischer Getränke, von Drogen oder Medikamenten oder aus anderen Gründen der sicheren Führung des Bootes gehindert ist, darf es nicht führen. Dies liegt insbesondere bei einer Blutalkoholkonzentration von 0.5 oder mehr Promille vor. Kontrollen erfolgen durch die Polizei. Verstösse können u.a. zum Entzug des Führerscheins führen. 

  • Für die Übergabe sowie Instruktion hat sich der Mieter 15 Minuten vor Mietbeginn beim Vermieter zu melden. 

  • Es ist strengstens verboten, irgendwelche Chemikalien wie Badezusätze etc. in das Wasser zugeben bei nicht befolgen dieser Regel, wird dem Mieter die Entsorgung des Wassers sowie den Aufwand dafür, sowie weiter Mietverluste, die dafür anfallen vollumfänglich in Rechnung gestellt. 

  • Es ist strengstens verboten, irgendwelche Gegenstände sowie andere Materialien ausser das dafür vorgesehene Holz im Holzofen zu verbrennen. Bei nicht befolgen dieser Regel, wird der komplette Schaden sowie den entstandenen Aufwand, dem Mieter in Rechnung gestellt. 

 

2.Betriebszeiten

  • Das Hottug-Boot ist von September bis Mai grundsätzlich von Montag bis Sonntag von 10:00 – 21:30 Uhr buchbar. Buchungen ausserhalb der Betriebszeiten sind nach Absprache möglich. 

 

3.Kosten&Buchung

  • Die Mietkosten sind vorgängig im Anschluss an die Buchung zu begleichen, erst dann ist die Reservation des gewünschten Termins für Sie reserviert. 

  • Eine Buchung ist rechtskräftig nach Überweisung des gesamten Mietbetrags. 

 

4.Übernahme

  • Übernimmt der Mieter das Hottug - Boot nicht bis spätestens eine halbe Stunde nach vereinbartem Mietbeginn und unterlässt es, sich vor dem offiziellen Mietbeginn beim Vermieter zu melden, verfällt die Buchung. 

  • Die Kosten werden dem säumigen Mieter vollumfänglich belastet. (siehe Punkt Stornierung/Umbuchung) 

  • Bei zu spätem Erscheinen muss das Hottug- Boot rechtzeitig zum Buchungsende retourniert werden, die versäumte Zeit kann nicht nachgeholt werden. 

 

5.Rückgabe/Sauberkeit/Übertretungen

  • Das Hot-Boot ist termingerecht und gereinigt am Ausgabeort dem Vermieter abzugeben. 

  • Sollte das Hot-Boot übermässig verschmutzt sein, kann der Aufwand für die Reinigung dem Mieter von 120.-/h in Rechnung gestellt werden. 

  • Bei Übertretung der Mietdauer erfolgen eine Nachbelastung im Rahmen der offiziellen Preisliste sowie die Belastung allfälliger Mietausfälle. 

 

6.Versicherung & Haftung

  • Der Mieter verpflichtet sich, nicht mehr als 6 Personen auf dem Boot mitzuführen. 

  • Der Mieter übernimmt die Haftung für die mitgeführten Personen und vergewissert sich, dass Nichtschwimmer Schwimmwesten tragen. Schwimmwesten werden zur Verfügung gestellt. 

  • Der Mieter verpflichtet sich, dem geliehenen Material sowie dem Eigentum Dritter Sorge zu tragen und sämtliche Schäden und Verluste zu vermeiden und sofern solche verursacht wurden, diese unaufgefordert dem Vermieter zu melden. 

  • Das Hottug- Boot ist gegen Schäden an Dritte versichert. Der Selbstbehalt von CHF 1`000.- wird dem Mieter im Schadenfall in Rechnung gestellt. 

  • Schäden am Hottug- Boot übernimmt der Mieter im vollen Umfang. 

  • Kosten für allfällige Rettungsmassnahmen, die auf nicht sachgemässes Verhalten zurückzuführen sind, übernimmt der Mieter. 

  • Bei einer Schadenhöhe unter 1`000.- werden dem Mieter die effektiv durch den Schaden entstandenen Kosten in Rechnung gestellt. 

7. Stornierung/Umbuchung durch den Kunden

Der Kunde hat bis 7 Tage vor Beginn der Aktivität oder Vermietung die Möglichkeit, die gebuchte Leistung mündlich oder schriftlich zu verschieben, ohne zusätzliche Kostenfolge. Stornierungen durch den Kunden müssen in jedem Fall schriftlich erfolgen, wobei der Kunde die folgenden Gebühren übernimmt:

Stornierung:

  • Nach der Buchung: 15%

  • 90-31 Tage vor Mietbeginn: 30%

  • 30-15 Tage vor Mietbeginn: 50%

  • 14-7 Tage vor Mietbeginn: 75%

  • Ab 6 Tage vor Mietbeginn: 100%

 

Bei Verspätungen oder Nichterscheinen für die gebuchte Leistung fallen 100% des Preises an. Kosten, die durch Verschiebungen oder späteres Erscheinen des Teilnehmers entstehen, gehen zu Lasten des Kunden.

Umbuchung:

  • Bis 7 Tage vor Mietbeginn: Umbuchung ohne Kostenfolge möglich.

  • Bis 3 Tage vor Mietbeginn: Umbuchung möglich, Kosten CHF 50.-

  • Unter 3 Tage vor Mietbeginn: Keine Umbuchung möglich.

Wetterbedingte Ausfälle und Umbuchungen:

Mietausfälle aufgrund von Gewitter, Sturm oder Starkregen sind von dieser Regelung ausgenommen. Kein Sonnenschein und bewölktes Wetter gelten nicht als Schlechtwetter. Die Beurteilung des Wetters obliegt dem Vermieter. Die Sicherheit der Teilnehmer hat Vorrang. Sollte eine Vermietung aufgrund schlechten Wetters nicht stattfinden können, ist eine kostenlose Umbuchung auf einen anderen verfügbaren Termin möglich.

Kommunikation:

Stornierungen und Umbuchungen müssen in schriftlicher Form an info@surfupswiss.ch gerichtet werden.

Rücküberweisungen:

Rücküberweisungen von elektronisch übermittelten Beträgen erfolgen abzüglich oben genannter Gebühren, jedoch mindestens mit einer Bearbeitungsgebühr von CHF 30.00.-, auf dieselbe Art und Weise innerhalb von 10 Tagen.

Wir schätzen Ihr Verständnis und stehen bei weiteren Fragen gerne zur Verfügung.

8.Abbruch der Buchung

  • Muss die Buchung aufgrund von Vorsichts-/ oder Sturmwarnungen, Fehlverhalten des Mieters oder höhere Gewalt abgebrochen werden, gilt die Buchung als komplett durchgeführt, wenn mindestens 50% der vertraglich vereinbarten Buchungsdauer abgelaufen ist. In diesem Fall hat der Mieter keinen Anspruch auf einen kostenlosen Ersatztermin. 

  • Ist noch nicht die 50% Buchungsdauer verstrichen, hat der Mieter Anspruch auf einen kostenlosen Ersatztermin in der Länge der ursprünglichen gebuchten Dauer. 

  • Im Falle von Fehlverhalten des Mieters besteht in keinem Falle Anspruch auf einen Ersatztermin oder eine Rückvergütung. 

9.Verfügbarkeit

  • Der Vermieter ist grundsätzlich verpflichtet, für den reservierten Zeitraum das Hottug- Boot zur Verfügung zu stellen. Dies gilt nicht, wenn durch besondere Umstände (Unfall durch einen Vormieter, sonstige Defekte am Hottug- Boot die eine sichere Benützung verunmöglichen, verspätete Rückgabe des Vormieters), oder durch einen sonstigen, nicht beeinflussbaren Umstand die Benützung verunmöglicht wird. 

  • Für die Zeit, in der der Vermieter seine Leistung nicht vollbringen kann, ist der Mieter von seiner Zahlungspflicht befreit. 

  • Schadenersatzansprüche an den Vermieter werden ausdrücklich ausgeschlossen. 

  • Sollte sich seitens Vermieter die Übergabe verzögern, ist der Mieter bis zu 60 Minuten an seine Reservierung gebunden. 

 

10.Gesetzliche Bestimmungen

  • Der Personenschifffahrt sowie Angelbooten und Segelbooten ist Vorfahrt zu gewähren. 

  • Beim Aufleuchten der Sturmwarnung oder Vorwarnung muss unverzüglich an den Ausgangspunkt zurückgekehrt werden. Nähere Angaben dazu finden Sie auf dem angefügten Sicherheitsblatt. 

  • Das Hottug- Boot muss zu jeder Zeit durch mindestens eine instruierte und berechtigte Steuerperson besetzt sein. Das Anlegen an nicht dafür vorgesehenen Stegen, sowie das unbeaufsichtigt lassen des Hottugs- Boots ist untersagt. 

  • Es sind min. 150 Meter Abstand zum Ufer einzuhalten, innerhalb der 150 Meter darf nicht parallel zum Ufer gefahren werden. 

  • Anlegen ist nur beim Ausgangspunkt erlaubt, ausser bei einer Notsituation. 

  • Es ist Verboten im Badebereich oder Bereichen mit Durchfahrts-/ und Verbotsschilder einzufahren. 

  • Ein entsprechender Abstand zu anderen Booten ist stehts einzuhalten. 

  • Das Baden ist bei ausgeschaltetem Motor auf eigene Verantwortung möglich. 

  • Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Personen-/ oder Sachschäden der Mieter und deren Begleiter. 

  • Für Streitigkeiten aus vorliegendem Vertrag sind die Gerichte am Sitz in 6370 Stans zuständig. 

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