AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Surfup Swiss GmbH
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen der Surfup Swiss GmbH (nachfolgend "Anbieter") und deren Kunden (nachfolgend "Kunde") im Zusammenhang mit sämtlichen angebotenen Dienstleistungen, insbesondere:
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Wakeboard-/Wakesurf-Boot Sessions
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Motorboot Vermietung
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Hottug-Boot Vermietung
Diese AGB gelten unabhängig von Buchungsart (online, schriftlich, telefonisch oder vor Ort).
Abweichende Bedingungen des Kunden werden nur wirksam, wenn sie ausdrücklich schriftlich vom Anbieter bestätigt werden.
2. Vertragsabschluss und Vertragsinhalt
Ein Vertrag kommt zustande mit der schriftlichen oder elektronischen Bestätigung der Buchung durch den Anbieter oder mit Bereitstellung der Leistung.
Der Umfang der geschuldeten Leistung ergibt sich aus der Buchungsbestätigung sowie diesen AGB.
Der Anbieter behält sich vor, Buchungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
3. Teilnahmevoraussetzungen / Eigenverantwortung
Der Kunde bestätigt, dass er physisch und psychisch in der Lage ist, an der jeweiligen Aktivität teilzunehmen.
Die Teilnahme erfolgt ausdrücklich:
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freiwillig
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auf eigene Gefahr
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unter vollständiger Eigenverantwortung
Der Kunde bestätigt, die Risiken des Wassersports verstanden zu haben.
4. Versicherung und Risikoübernahme
Der Kunde ist für ausreichenden Versicherungsschutz selbst verantwortlich (insbesondere Unfall-, Haftpflicht- und Sachversicherung).
Der Kunde trägt sämtliche Risiken im Zusammenhang mit der Nutzung der Leistungen, soweit gesetzlich zulässig.
5. Minderjährige
Minderjährige dürfen nur mit Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters teilnehmen.
Der gesetzliche Vertreter:
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übernimmt sämtliche Aufsichts- und Haftpflichtverantwortung
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haftet vollumfänglich für verursachte Schäden
6. Sicherheits- und Verhaltenspflichten
Der Kunde verpflichtet sich zu einem verantwortungsvollen Verhalten.
Insbesondere gilt:
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Schwimmwestenpflicht während der gesamten Aktivität
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strikte Befolgung aller Instruktionen
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kein Konsum von Alkohol oder Drogen vor oder während der Nutzung
Der Anbieter ist berechtigt, Kunden bei Sicherheitsrisiken sofort von der Teilnahme auszuschliessen.
7. Haftung des Anbieters (OR-konform Art. 100)
Die Haftung des Anbieters wird im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.
Der Haftungsausschluss gilt insbesondere für:
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leichte Fahrlässigkeit
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indirekte Schäden und Folgeschäden
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Vermögensschäden
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Verlust oder Beschädigung persönlicher Gegenstände
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wetter- oder behördlich bedingte Ausfälle
Die Haftung für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz bleibt ausdrücklich vorbehalten.
Die Teilnahme erfolgt unter Anerkennung eines sport- und betriebsbedingten Restrisikos.
8. Haftung des Kunden
Der Kunde haftet vollumfänglich für:
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Schäden am Boot
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Schäden an Ausrüstung
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Schäden an Dritten
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grobe Fehlbedienung
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Missachtung von Instruktionen oder Gesetzen
Kosten für Bergung, Rettung oder Reparaturen werden vollständig dem Kunden belastet.
9. Preise, Reservation, Kaution und Zahlung
Alle Preise verstehen sich gemäss aktueller Preisübersicht.
Der Anbieter kann:
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Vorauszahlung verlangen
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Kautionen blockieren oder einziehen
Reservationen können über die Website, per E-Mail, telefonisch oder persönlich erfolgen.
Eine Reservation gilt erst als verbindlich, sobald diese durch die Surfup Swiss GmbH schriftlich bestätigt wurde.
Nicht bezahlte Leistungen berechtigen zur Leistungsverweigerung.
Treibstoff wird separat verrechnet und ist – sofern nicht ausdrücklich anders erwähnt – nicht im Mietpreis enthalten.
10. Stornierung und Umbuchung
Es gelten produktspezifische Regelungen.
10.1 Wakeboard / Wassersport Boot
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bis 48h vorher: kostenlos
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danach: 100%
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No-Show: 100%
10.2 Motorboot Vermietung
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nach Buchung: 15%
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90–31 Tage: 30%
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30–15 Tage: 50%
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14–7 Tage: 75%
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ab 6 Tage: 100%
Umbuchung:
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bis 7 Tage: kostenlos
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bis 3 Tage: CHF 50.-
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unter 3 Tage: nicht möglich
10.3 HotTug Boot Vermietung
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nach Buchung: 15%
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90–31 Tage: 30%
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30–15 Tage: 50%
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14–7 Tage: 75%
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ab 6 Tage: 100%
Umbuchung:
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bis 7 Tage: kostenlos
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bis 3 Tage: CHF 50.-
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unter 3 Tage: nicht möglich
Buchungsänderungen:
Anpassungen der Personenanzahl oder der Zeitdauer, sind je nach Verfügbarkeit möglich. Reduktionen sind bis maximal 10 % möglich und werden als Gutschein gutgeschrieben. Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen.
11. Wetter, technische Ausfälle und höhere Gewalt
Der Anbieter ist berechtigt, Leistungen jederzeit aus Sicherheitsgründen anzupassen, zu verschieben oder abzubrechen.
Dies gilt insbesondere bei:
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Sturm, Gewitter, Starkwind
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technischen Defekten
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behördlichen Anordnungen
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Gefährdung von Personen oder Material
Ein Anspruch auf Schadenersatz ist ausgeschlossen.
Bereits bezahlte Leistungen können verschoben oder gutgeschrieben werden.
12. Betriebs- und Sicherheitsentscheidungen
Sämtliche sicherheitsrelevanten Entscheidungen obliegen dem Anbieter bzw. dem Bootsführer.
Diese Entscheidungen sind verbindlich.
Ein Abbruch der Aktivität begründet keinen Anspruch auf Rückerstattung.
13. Leihmaterial und Eigentum
Der Kunde ist für sämtliches Leihmaterial verantwortlich.
Er haftet für:
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Verlust
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Beschädigung
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unsachgemässe Nutzung
14. Foto- und Videoaufnahmen
Der Anbieter ist berechtigt, Bild- und Videoaufnahmen zu erstellen und diese für Marketingzwecke zu nutzen.
Der Kunde kann dies vor der Nutzung schriftlich untersagen.
15. Spezifische Bestimmungen
15.1 Wakeboard / Wassersport
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Teilnahme nur mit Schwimmweste
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Sicherheitsinstruktionen sind verbindlich
15.2 Motorboot Vermietung
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Führerausweispflicht je nach Boot
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Alkohol- und Drogenverbot
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vollständige Einhaltung der Schifffahrtsvorschriften
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Verantwortung liegt beim Mieter
15.3 Hottug Boot
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Mindestalter 18 Jahre
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max. 6 Personen
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keine Chemikalien oder Fremdstoffe
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keine Manipulation am System
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vollständige Einhaltung aller Schifffahrtsvorschriften (inkl. Uferzonen, Geschwindigkeit, Sicherheitszonen)
16. Schifffahrtsrecht
Der Kunde verpflichtet sich zur Einhaltung sämtlicher geltender schweizerischer und lokaler Schifffahrtsvorschriften.
Dies umfasst insbesondere:
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Geschwindigkeitslimits
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Ufer- und Schutzzonen
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Vorfahrtsregeln
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Alkohol- und Drogenbestimmungen
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Sicherheitsausrüstungspflichten
Auf dem Vierwaldstättersee gilt innerhalb der Uferzone bis 300 Meter eine maximale Geschwindigkeit von 10 km/h.
Längsfahrten mit Motorschiffen innerhalb der inneren Uferzone von 150 Metern sind auf dem Vierwaldstättersee grundsätzlich untersagt, sofern keine gesetzliche Ausnahme besteht.
Der Personenschifffahrt, Rettungsbooten, Polizei-, Fischer- und Segelbooten ist jederzeit Vorfahrt zu gewähren.
Badezonen, Naturschutzgebiete, Schilfzonen sowie signalisierten Sperrzonen dürfen nicht befahren werden.
Wassersportaktivitäten wie Wakeboard, Wasserski oder Tubes sind nur ausserhalb der Uferzone ab 300 Metern sowie bei Tag und klarer Sicht erlaubt.
Das Boot darf niemals unter Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss geführt werden. Es gelten die gesetzlichen Alkoholgrenzwerte der Schweiz.
Die maximal erlaubte Personenanzahl sowie die zulässige Belastung des Bootes dürfen nicht überschritten werden.
Für jede Person an Bord muss ein geeignetes Rettungsmittel vorhanden sein.
Bei Sturmwarnungen, starkem Wind, Gewitter oder schlechter Sicht ist unverzüglich der nächst sichere Hafen oder Ausgangspunkt anzufahren.
Das Anlegen ist nur an erlaubten und geeigneten Stellen gestattet.
Das Boot darf nicht unbeaufsichtigt auf offenem Wasser zurückgelassen werden.
Das Fahren bei Dunkelheit ist nur erlaubt, sofern das Boot gesetzlich ausgerüstet und ausdrücklich dafür freigegeben ist.
Der Mieter verpflichtet sich, die Umwelt zu respektieren. Abfälle, Öl, Treibstoff oder andere Stoffe dürfen nicht in den See gelangen.
Das Abschleppen anderer Wasserfahrzeuge ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Vermieters untersagt.
Gefährliche Fahrmanöver, überhöhte Geschwindigkeit oder das vorsätzliche Erzeugen gefährlicher Wellen sind verboten.
Der Vermieter behält sich das Recht vor, die Vermietung bei unsicherem Verhalten oder Missachtung der Sicherheitsvorschriften jederzeit abzubrechen.
17. Haftung Dritter
Für Leistungen Dritter übernimmt der Anbieter keine Haftung.
18. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht.
Gerichtsstand ist der Sitz der Surfup Swiss GmbH.
19. Änderungen der AGB
Der Anbieter behält sich vor, diese AGB jederzeit anzupassen.
Es gilt jeweils die zum Zeitpunkt der Buchung gültige Version.
20. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Die unwirksame Bestimmung wird durch eine Regel ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

